Handlungsempfehlung für die Bereitstellung und Kennzeichnung hochwertiger Datensätze (High-Value Datasets) – Was sollten geodatenhaltende Stellen jetzt beachten?
Als geodatenhaltende Stelle veröffentlichen Sie wertvolle und informative Geodaten über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (GDI-BB). Durch eine Direktive der EU (2023/138) sind Sie nun aufgefordert zu prüfen, ob Sie ihre Geodaten gemäß der Direktive kennzeichnen müssen. Mit dieser Kennzeichnung gehen Anforderungen einher. Als Kontaktstelle der GDI-DE im Land Brandenburg informieren wir Sie hiermit über die wichtigsten Inhalte und was aus Ihrer Sicht zu tun ist.
Um welche Direktive handelt es sich und was ist das Ziel?
Am 09.02.2023 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (DVO-HVD) in Kraft getreten.
Das Ziel der Verordnung ist es, hochwertige Datensätze (High Value Datasets) der öffentlichen Stellen (Bund, Länder, Kommunen, Unternehmen) kostenlos über webbasierte, standardisierte Schnittstellen und mit einer offenen Lizenz zugänglich zu machen. Dadurch erhält die Öffentlichkeit einen einheitlichen Zugang zu Datensätzen aus den Themen-Kategorien Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen und Mobilität.
Die Durchführungsverordnung ist bis zum 09.06.2024 von den datenhaltenden Stellen in den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat und GovData FAQs veröffentlicht, mit dem Ziel der EU- bzw. deutschlandweit einheitlichen Umsetzung der DVO-HVD.
- Verordnung einschließlich Liste der betroffenen Themen-Kategorien und Datensätze (Link)
- GovData FAQs (Link)
Wie erfahre ich, ob ich betroffen bin?
Laut Verordnung sind alle öffentlichen Stellen (Bund, Länder, Kommunen, Unternehmen) betroffen, deren Datensätze einer der sechs Themen-Kategorien zuordenbar sind:
- Georaum
- Erdbeobachtung und Umwelt
- Meteorologie
- Statistik
- Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen
- Mobilität
Datensätze, die bereits erhoben und (ggf. auf Anfrage) angeboten werden, sind gemäß HVD zu kennzeichnen. Eine Neuerfassung im Kontext von HVD ist nicht erforderlich.
Hinweis: Alle Datensätze, die unter die in der DVO-HVD referenzierten INSPIRE-Themen fallen, müssen als HVD gekennzeichnet und bereitgestellt werden. Darunter fallen die harmonisierten INSPIRE-Datensätze und die (originären) "as-is"-Datensätze, da die DVO-HVD keine Vorgaben zum Datenmodell macht und nicht zwischen harmonisierten und nicht-harmonisierten INSPIRE-Datensätzen unterscheidet.
Wie kennzeichne ich meine Daten?
Die HVD-Kennzeichnung erfolgt in den Metadaten eines Datensatzes. Eine Kontaktperson und ein Schlüsselwort sind bis zum 09.06.2024 in den Metadaten einzutragen und zu veröffentlichen.
Welche Anforderungen sind nun zu erfüllen?
Mit dieser Kennzeichnung gehen folgende Anforderungen einher:
- Die Daten müssen in maschinenlesbaren Datenformaten (bspw. XML, CSV) angeboten werden.
- Die Bereitstellung der Daten erfolgt unter Verwendung offener Lizenzen (bspw. Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - 2.0, CC0 oder CC BY bzw. gleichwertigen Alternativen).
- Die Daten müssen über standardisierte Schnittstelle (API) angeboten werden:
- WFS (https://www.ogc.org/standard/wfs/)
- OGC API-Features (https://ogcapi.ogc.org/features/)
- WCS (https://www.ogc.org/standard/wcs/)
- Sensor Things API (https://www.ogc.org/standard/sensorthings/)
4. Ein Massendownload der Daten muss möglich sein.
Hinweis: Es erfüllen grundsätzlich alle Schnittstellen, die in den INSPIRE Technical- Guidance- und Good-Practice-Dokumenten für Downloaddienste beschrieben sind, die Anforderungen der DVO-HVD an APIs, einschließlich der auf Atom und OpenSearch basierenden Umsetzungsvariante. Atom und OpenSearch sind in Verbindung zu sehen.
Was muss ich nun genau machen, um die HVD-Richtlinie technisch umzusetzen?
Alle geodatenhaltenden Stellen im Land Brandenburg, deren Daten über Webdienste (WFS, WCS, OGC API Features) bereitgestellt werden, erfüllen bereits jetzt ein Großteil der Anforderungen, die mit der DVO-HVD einhergehen:
- Die Daten sind maschinenlesbar,
- werden über APIs (Webdienste) bereitgestellt und
- ein Massendownload ist ebenfalls möglich.
Die Lizenzangabe, eine Kontaktperson und ein Schlüsselwort (aus einem Thesaurus; Georaum: http://data.europa.eu/bna/c_ac64a52d) sind zu prüfen und im Bedarfsfall anzupassen. In der GDI-BB wurde der Datensatz INSPIRE BB Flurstücke/Grundstücke ALKIS (siehe Detailansicht) bereits gemäß HVD gekennzeichnet.
Eine Handreichung der Koordinierungsstelle der GDI-DE mit Angaben zur technischen HVD-Kennzeichnung in den Metadaten ist unter folgendem Link nachzulesen:
- Kennzeichnung HVD in Metadaten (GDI-DE) (Link)
Wenden Sie sich gerne bei Fragen an uns.
Im Auftrag
Ihre Kontaktstelle GDI-DE im Land Brandenburg