Rahmenbedingungen

Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie

INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in Europe) steht als Kürzel für die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Die Richtlinie ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten und wurde von Brandenburg am 14. April 2010 mit dem Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (Brandenburgisches Geodateninfrastrukturgesetz – BbgGDIG) umgesetzt.

Ziel der INSPIRE-Richtlinie ist es, die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa zu erleichtern. Sie bildet den Rahmen für die Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft mit Fokus auf die gemeinschaftliche Umweltpolitik. INSPIRE fordert webbasierte Dienste für die Suche, die Visualisierung und den Download von relevanten Geodaten, die in einheitliche Datenmodelle zu überführen sind.

Mit INSPIRE wurde der rechtliche Rahmen für den Aufbau von Geodateninfrastrukturen definiert. In den drei Anhängen der Richtlinie ist deren Geltungsbereich definiert, er umfasst 34 Themenbereiche („Annex-Themen“). Weiterführende technische und fachliche Einzelheiten sind in sogenannten Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules) festgelegt. Diese werden wiederum ergänzt durch detaillierte technische Dokumente (Technical Guidelines). Durch diese detaillierten Vorgaben soll eine europaweite Vereinheitlichung von Geodaten erzielt werden, um Aussagen auch über Landesgrenzen hinweg zu ermöglichen.

Ausbau der GDI-DE

Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) ist eine Initiative von Bund, Ländern und Kommunen zum Aufbau und Ausbau einer länder- und ressortübergreifenden Geodateninfrastruktur. Über die GDI werden öffentliche Geodaten webbasiert, vernetzt und auf abgestimmten Standards bereitgestellt.

Steuerungsgremium auf fachpolitischer und konzeptioneller Ebene für alle Belange der GDI-DE ist das Lenkungsgremium  GDI-DE. In ihm beraten und entscheiden die Vertreter des Bundes, der Länder und der drei kommunalen Spitzenverbände über die strategische Ausrichtung der GDI-DE. Es steuert und koordiniert die Umsetzung und Weiterentwicklung der GDI-DE einschließlich der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie. Das Lenkungsgremium GDI-DE fungiert zudem als nationale Anlaufstelle der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE). Die Koordinierungsstelle GDI-DE  beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) berät das Lenkungsgremium GDI-DE, bereitet dessen Entscheidungen vor und organisiert die Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Der technische Betrieb beim BKG stellt die Verfügbarkeit der Nationalen Technischen Komponenten sicher.

Arbeitsgrundlage ist die Verwaltungsvereinbarung GDI-DE, welche zwischen Bund und den Ländern geschlossen wurde. Die Kosten tragen Bund und Länder gemeinsam.

Aus Perspektive der Geodateninfrastruktur Brandenburg (GDI-BB) ist die GDI-DE eine Teilaufgabe. Über die Kontaktstelle GDI-DE im Land Brandenburg (siehe Organisation) wirkt das Land Brandenburg bei der Umsetzung der auf nationaler Ebene beschlossenen Maßnahmen mit. Zudem unterstützt sie die geodatenhaltenden Stellen im Land bei der Bereitstellung ihrer Daten für die GDI-DE und INSPIRE.

Aktionsplan GDI-BB

Der Aktionsplan zum weiteren Ausbau der GDI Brandenburg ist ein Steuerungsinstrument, um die Geodateninfrastruktur des Landes gezielt fortzuentwickeln. Dabei sollen Aktionen aufgezeigt werden, die die Anforderungen der Digitalisierungsstrategie des Landes Brandenburg, der EU Vorgaben von INSPIRE, der nationalen Vorgaben der Nationalen Geoinformations-Strategie (NGIS) und des Landeswillens umsetzen.

Die GDI-BB als Teil von E-Government

E-Government beschreibt die elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen. Damit verbunden ist die Optimierung sowohl der verwaltungsinternen, als auch der verwaltungsexternen Abläufe.

In der eGovernment-Strategie des Landes Brandenburg (eGovernment-Strategie) vom 11. Februar 2003 werden erstmalig Ziele, Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Realisierung beschrieben. Das Gesetz über die elektronische Verwaltung im Land Brandenburg (Brandenburgisches E-Government-Gesetz – BbgEGovG) bildet für das Land Brandenburg seit dem 23.11.2018 die Grundlage für eine digitale Verwaltung.

Nach dem E-Government-Gesetz ist jede Behörde verpflichtet, auch einen elektronischen Zugang zur Verwaltung zu eröffnen. Die Behörden des Landes nutzen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemeinsame IT-Basiskomponenten, die vom Land bereitgestellt werden. Hierzu gehören u. a. das Landesverwaltungsnetz, die elektronische Vergabeplattform, ein Landesserviceportal und ein Langzeitspeichersystem.

Die GDI-BB trägt dazu bei, dass die Forderungen des E-Government-Gesetzes realisiert werden. Dazu zählen die Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung sowie die Erstellung eines zentralen Portals für alle Nutzergruppen.

Kurz und knapp

Die GDI-BB verfolgt das Ziel, Geodaten aus Brandenburg zentral und einheitlich zur allgemeinen Nutzung bereitzustellen.

ALKIS? NGIS?

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