Fördervorhaben

zum weiteren Ausbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg

Für den weiteren Ausbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (GDI-BB) stehen ab Ende 2022 bis Ende 2025 Fördermittel in Höhe von rund 1 Million Euro aus der Verteilung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR („PMO-Mittel“) zur Verfügung. Die Fördermittel können von den Gemeinden, Ämtern, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden des Landes Brandenburg beantragt werden. Verbindliche Grundlage für die Förderung ist die Förderrichtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales. Gefördert werden investive und investitionsfördernde Maßnahmen der thematischen Schwerpunkte

  • Datenaufbereitung (siehe Förderrichtlinie, Nummer 2, Buchstaben a bis c) und
  • Geoportal (siehe Förderrichtlinie, Nummer 2, Buchstaben d bis f).

Bewilligende Stelle ist die LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg).

Rahmenbedingungen

  • Förderrichtlinie

    Die Förderrichtlinie finden Sie auf den Seiten des Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) im Bereich Vermessung / Geoinformation / Grundstückswertermittlung unter folgendem Link (Auszug aus dem Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 47 (Ausgabe S)) und auf der Seite der Landesregierung unter www.bravors.brandenburg.de (unter 200). Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

  • Beantragung

    Anträge können für die Förderschwerpunkte

    • Datenaufbereitung und
    • Geoportal

    gestellt werden. Für Förderungen in beiden Schwerpunkten sind separate Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen. Die bereitgestellten Antragsunterlagen sind in jedem Fall zu nutzen.

    Anträge auf Gewährung einer Förderung für den thematischen Schwerpunkt Datenaufbereitung werden ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie entgegengenommen, ab dem 02.01.2024 auch Anträge auf Gewährung einer Förderung für den thematischen Schwerpunkt Geoportal.

    Von den Zuwendungsempfangenden ist unbedingt zu beachten, dass die Maßnahmen bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein müssen.

  • Finanzierungsart und Förderhöhe

    Bei der Förderung handelt es sich um eine Vollfinanzierung. Die Antragstellenden finanzieren die bewilligten Projekte vor und erhalten nach erfolgreichem Projektabschluss (inkl. Verwendungsnachweis) die tatsächlich getätigten Ausgaben erstattet. Die Mindesthöhe für eine Zuwendung beträgt

    • 2.500 Euro für den Schwerpunkt Datenaufbereitung und
    • 5.000 Euro für den Schwerpunkt Geoportal.

     

  • Antragsverfahren

    Die Anträge auf Gewährung einer Förderung sind formgebunden an die:

    Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)
    Heinrich-Mann-Allee 104 B
    14473 Potsdam

    zu richten. Vorab können die Antragsunterlagen auf Gewährung einer Zuwendung via E-Mail an GDI.Foerderung@geobasis-bb.de gesendet werden.

    Für die erfolgreiche Beantragung sind, je nach Schwerpunkt, die Vorlagen (siehe Antragsunterlagen) auszufüllen und einzureichen. Es werden ausschließlich Anträge geprüft, welche die bereitgestellten Vorlagen nutzen. Die Anträge werden von der bewilligenden Stelle auf Vollständigkeit sowie fachliche, technische und zeitliche Umsetzbarkeit geprüft.

    Rückfragen zum Antrag werden ggf. an die Ansprechperson der antragstellenden Gemeinde/n, Ämter, Zweckverbände gerichtet. Mit einem Förderbescheid (erstellt von der LGB) werden die Antragstellenden über die Entscheidung (förderfähig / in Teilen förderfähig / nicht förderfähig) informiert. Im Bedarfsfall werden Auflagen durch die bewilligende Stelle formuliert, die im Förderbescheid festgehalten werden. Die Antragstellenden beginnen anschließend mit der Umsetzung des für förderfähig erklärten Projektes. Das Projekt wird von den Antragstellenden vorfinanziert.

    Es wird darauf hingewiesen, dass Leistungen eines externen Projektmanagements oder Projektcontrollings im Zusammenhang mit Vergabe und Abnahme eines Projekts nicht förderfähig sind. Nicht zuwendungsfähig sind zudem eigene Personal- und Sachausgaben der Antragstellenden.

  • Antragsunterlagen

    Je nach Gegenstand der Förderung sind die hier aufgelisteten Anlagen, die das Projektvorhaben betreffen, auszufüllen und dem Antrag beizufügen:

      Antragsunterlagen [Stand: 24.02.2023]
    Antrag Antrag zur Förderung (Download Vorlage)
    Anlage 1 Übersicht Datenaufbereitung (Download Vorlage)
    Anlage 2 Projektbeschreibung (Download Vorlage)
    Anlage 3* Darstellung der finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen (Tragbarkeit der Folgekosten)
    Anlage 4* Kostenvoranschläge und/oder Kostenschätzungen
    Anlage 5* Kooperationsvereinbarung bei Verbundanträgen
    Anlage 6* Schutzvorschrift (Rechtsgrundlage) bei nicht-GDI-konformer Aufbereitung von Geodaten
    Anlage 7* Nachweis der gesicherten Vorfinanzierung
    Anlage 8 Zeitplan (Download Vorlage)
    Anlage 9 Fragenkatalog (Download Vorlage)
    Anlage 10* Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (gemäß § 63 Kommunalverfassung des BbgKVerf)

    * formloses Schreiben mit offiziellem Briefkopf der Gemeinde, Ämter, Zweckverbände bzw. Unternehmen

    Musterantrag

    Als Hilfestellung ist das folgende Muster für die Beantragung der Datenaufbereitung zu nutzen:

    Musterantrag            Antrag zur Datenaufbereitung in der Mustergemeinde (inkl. Anlagen)

    Ebenfalls wird auf die Übersicht von Datenspezifikationen, Datenmodellen und Validatoren für eine GDI-konforme Datenaufbereitung hiermit hingewiesen.

  • Projektabschluss und Verwendungsnachweis

    Nach Vorlage von Nachweisen über die im Rahmen des Zuwendungszwecks tatsächlich getätigten Ausgaben (bspw. Rechnungsbelege) durch den Zuwendungsempfangenden zahlt die bewilligende Stelle die Zuwendung auf Anforderung aus (zunächst ein Teilbetrag von 90 Prozent). Die Auszahlung erfolgt entsprechend den Versicherungsvertragsgesetzen (VVG) zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO).

    Ein letzter Teilbetrag von 10 Prozent der Gesamtzuwendung wird erst ausgezahlt, wenn der Verwendungsnachweis (VN) gemäß Nummer 7.4 vollständig und in prüffähiger Form vorgelegt wurde. Der VN ist innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Investitionszeitraums von den Zuwendungsempfangenden zu erstellen und bei der LGB einzureichen. Spätester Zeitpunkt ist der Jahresabschluss des Haushaltsjahres (ca. 10.12.). Dafür ist die folgende Vorlage zu nutzen:

    Vorlage       Verwendungsnachweis (Download Vorlage)

    Diese Datei wird an die bewilligende Stelle via E-Mail an GDI.Foerderung@geobasis-bb.de gesendet. Zwischennachweise können von der bewilligenden Stelle gefordert werden.

    Anschließend prüft die bewilligende Stelle die erfolgreiche Umsetzung entsprechend des Bewilligungsbescheides und erstellt einen Prüfbescheid zum VN. Hier wird das Ergebnis zusammengefasst und eine Stellungnahme formuliert. Der Prüfbescheid wird den Zuwendungsempfangenden zugesandt.

    Für die Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV/VVG) zu §§ 23, 44 LHO sowie die ANBest-G in der jeweils geltenden Fassung. Gründe für die Aufhebung oder Rückforderung können bspw. eine fehlerhafte Bereitstellung oder eine Abweichung vom Antrag in Bezug auf den Umfang oder die Qualität sein.

  • Spezifikationen, Datenmodelle und Validatoren

  • Kontakt